Gefälschte Inkassoschreiben: So setzen Sie sich zur Wehr
Sicherlich landen auch in Ihrem E-Mail-Postfach gelegentlich dubiose Mails. Lassen Sie sich davon nicht irre machen.
Manchmal sind gefälschte Schreiben höflich formuliert, etwa im folgendem Wortlaut: „Sie haben sicher übersehen, dass noch eine Forderung offen ist. Bitte begleichen Sie diese Rechnung.“ Der Ton kann aber auch rauer sein wie in diesem Fall: „Wenn Sie die Forderung nicht binnen drei Tagen bezahlen, erstatten wir Strafanzeige und melden Sie bei der Schufa. Sie müssen außerdem mit einer Lohnpfändung rechnen.“ Auch per SMS oder E-Mail wollen Betrüger Verbrauchern unterjubeln, dass sie noch etwas zahlen müssten. Gerade bei E-Mails ist besondere Vorsicht geboten. Denn über einen Link oder einen Anhang können Sie sich schnell eine Schadsoftware einhandeln. Am besten, Sie löschen E-Mails von dubiosen, unbekannten Absendern.
Leider kommen die Gauner mit solchen üblen Maschen immer wieder durch. Den seriösen Inkassounternehmen sind solche Vorgänge ein Dorn im Auge, bringen sie doch die Branche in Verruf. So warnt der Bundesverband Deutsche Inkassounternehmen seit Längerem vor Betrügern.
Unsere Tipps, wie Sie bei dubiosen Schreiben vorgehen
- Prüfen Sie den Inhalt genau. Sind der Grund für die Forderung und der Auftraggeber des Inkassobüros genannt?
- Haben Sie die Dienstleistung wirklich in Anspruch genommen?
- Ist der Absender des Briefs überhaupt berechtigt, Schulden für Dritte einzutreiben? Dann muss er auf der Internetseite des Rechtsdienstleistungsregisters gemeldet sein.
- Allerdings gibt auch das keine absolute Gewähr für die Seriosität des Schreibens. Denn manchmal kommen die Schreiben der Betrüger mit täuschend echten Logos von registrierten Inkassounternehmen daher. Prüfen Sie deshalb zusätzlich die Bankverbindung, an die Sie das Geld überweisen sollen. Werden Sie misstrauisch, wenn das Inkassounternehmen seinen Sitz in Deutschland hat, aber die Zahlung an ein ausländisches Konto gehen soll. Sie erkennen eine deutsche Bankverbindung immer an den beiden Anfangsbuchstaben DE in der IBAN.
- Nehmen Sie im Bedarfsfall die erste kostenlose Hilfestellung der Verbraucherzentralen in Anspruch. Sie finden den Inkasso-Check auf dieser Internetseite.
Vergessen Sie allerdings nie, berechtigte Forderungen fristgerecht zu begleichen. So können Sie unnötigen Ärger und Kosten vermeiden.