Rechte und Pflichten kranker Arbeitnehmer

Sind Ihre Mitarbeiter krank, sollten sie sich zunächst auskurieren. Allerdings müssen sie Ihnen rechtzeitig Bescheid geben, wenn sie nicht zur Arbeit kommen. Lesen Sie hier, was Sie erwarten dürfen.

Überall wird geniest und geschnieft – da ist sie wieder, die typische Erkältungszeit. Hat die Erkältungswelle Ihre Firma auch schon erreicht? Natürlich haben Ihre Mitarbeiter das Recht, erst einmal an ihre Gesundheit zu denken, wenn sie mit dicker Nase, Husten und Fieber aufwachen. Aber: Sie müssen Ihnen Bescheid geben, wenn sie nicht zur Arbeit kommen, und zwar rechtzeitig. Das bedeutet: vor Arbeitsbeginn. Wer also üblicherweise um 9 Uhr anfängt zu arbeiten, muss sich bis dahin krankgemeldet haben. Das ist per Telefon möglich, per E-Mail oder sogar per SMS.

Wichtig ist nur, dass der Arbeitnehmer Sie rechtzeitig informiert, dass er nicht zur Arbeit kommt. Ab vier Fehltagen muss er außerdem ein ärztliches Attest vorlegen. Also zum Beispiel: Der Arbeitnehmer ruft am Dienstagmorgen an und meldet sich krank. Am Freitag geht es ihm noch nicht besser – dann muss an diesem Tag ein Attest vorgelegt werden. Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Als Vorgesetzter haben Sie aber auch das Recht, schon früher ein Attest einzufordern. Auch das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz in Paragraf 5 Absatz 1. Ab 2021 sollen Krankmeldungen übrigens nur noch digital und nicht mehr in Papierform übermittelt werden.

Falls es sich nicht um eine Krankheit handelt, sondern beispielsweise um eine Operation, die länger im Voraus geplant wird, muss der Arbeitnehmer früh genug Bescheid geben – also nicht erst an dem Tag, an dem er nicht kommt.

Was gilt, wenn die Krankheit andauert?

Manchmal ist es mit drei, vier Tagen Bettruhe nicht getan. Ist der Arbeitnehmer also länger krank, muss er eine Folgebescheinigung vorlegen. Dabei dürfen keine Lücken entstehen. Gilt die erste Krankschreibung bis Mittwoch, muss die Folgebescheinigung ab Donnerstag gelten. Grundsätzlich dürfen Sie als Chef damit rechnen, dass der Mitarbeiter Ihnen eine Prognose gibt, wie lange er ausfallen wird. Schließlich müssen Sie ja planen. Was ihm fehlt, geht Sie aber nichts an.

Wird der Arbeitnehmer krank, während er Urlaub hat, muss er ebenfalls ein Attest vorlegen. Allerdings nur dann, wenn er die Urlaubstage später noch nehmen möchte. Ganz wichtig: In diesem Fall muss das Attest bereits am ersten Tag vorgelegt werden.

Wann Sie wegen Krankheit kündigen dürfen

Damit Sie als Chef einen Arbeitnehmer entlassen dürfen, weil er krank ist, muss er schon ziemlich oft fehlen. Die Faustregel lautet: Der Mitarbeiter ist mindestens sechs Wochen im Jahr krank – und es sieht nicht so aus, als ob sich das ändern würde. Allerdings muss einer Kündigung ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement vorausgehen. Bevor Sie einem Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen, sollten Sie also besser einen Arbeitsrechtsexperten um Rat fragen.

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