Betriebsrente: mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen

Die Betriebsrente ergänzt die gesetzliche Rente: Angestellte sparen im Laufe ihres Berufslebens vergünstigt an und erhalten später eine lebenslange Zusatzrente. Für alle Neuverträge seit 2019 sind die Arbeitgeber nun verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Ab 2022 gilt dies auch für Altverträge. Doch es gibt einige Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu beachten.

Den vollen Zuschuss erhält, wer unter der Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung verdient – diese liegt bei 56.250 Euro Jahresgehalt. Zudem muss der Arbeitnehmer pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Sonderfall: Wenn das Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung, aber unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (82.800 Euro Jahresgehalt in Westdeutschland und 77.400 Euro Jahresgehalt in Ostdeutschland) liegt, darf der Arbeitgeber den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Beiträge beschränken und weniger als 15 Prozent Zuschuss zahlen.

Ist die Betriebsrente in jedem Fall lohnenswert?

Gefördert werden Verträge bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die Frage, ob und für wen sich eine betriebliche Altersversorgung lohnt, ist allerdings nicht leicht zu beantworten. Verschiedene Faktoren und die individuelle Situation müssen berücksichtigt werden.

Heute sparen, morgen zahlen: Das ist das Hauptwerbeargument für den Abschluss einer bAV. Denn da die Beiträge vom Bruttogehalt abgehen, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bis zu den Höchstgrenzen keine Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dieser Vorteil reduziert sich für Arbeitnehmer jedoch in der Auszahlungsphase: Die Betriebsrente ist dann zu 100 Prozent steuerpflichtig. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, kommen zudem Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung hinzu.

Die Höhe der Steuern hängt vom individuellen Steuersatz ab. Was als Steuervorteil in der Ansparphase beworben wird, ist also letztlich nur eine Verschiebung der Abgaben in die Rentenphase. Ein entscheidender Pluspunkt dabei ist allerdings die Tatsache, dass im Rentenalter der Steuersatz meist niedriger ist als zur Zeit der Berufstätigkeit.

Minderung der Rente durch Entgeltumwandlung

Vorsicht: Die Entgeltumwandlung reduziert die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Ansprüche auf Kranken-, Eltern- und Arbeitslosengeld sowie Erwerbsminderungsrente und Rente. Weitere Vor- und Nachteile sollten Sie für sich persönlich beurteilen.

Die wichtigsten Vorteile der bAV sind:

  • Pfändungsschutz und Hartz-IV-Sicherheit in der Ansparphase: Auf die Beiträge darf nicht zugegriffen werden. Wird eine Grundsicherung beantragt, ist das Kapital nicht verwertbar – es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.
  • Kostenvorteile: Bei guter Produktauswahl durch den Arbeitgeber können Verwaltungs- oder Abschlusskosten geringer sein als bei anderen Anlageformen – etwa bei Kapital-, Lebens- oder Rentenversicherungen.
  • Invaliditätsleistungen: Anders als bei der privaten Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsversicherung gibt es bei der bAV oft nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Ein Abschluss kann auch bei bestehenden Vorerkrankungen gelingen; Invaliditätsleistungen sind jedoch nicht zwingend im Vertrag enthalten.
  • Freibetragsregelung: Muss im Rentenalter Grundsicherung beantragt werden, wird die bAV nicht in voller Höhe angerechnet. Mindestens 100 Euro Monatsrente bleiben als Sockelbetrag vollständig unberücksichtigt, darüber hinaus sind bis zu einem bestimmten Höchstsatz 30 Prozent anrechnungsfrei. Diese Regelung gilt auch für die Riester- und die Basis-Rente.

Die Nachteile einer bAV sind:

  • Keine Flexibilität: Vor Rentenbeginn ist das Kapital nicht verfügbar. Bei Jobwechseln kann der Vertrag nicht immer übertragen werden – für eine Entgeltumwandlung muss ein neuer Vertrag abgeschlossen, der bisherige Vertrag stillgelegt oder privat fortgeführt werden.
  • Hohe Kosten: Viele Betriebe bieten lediglich die üblichen Direktversicherungen an, die zu denselben Konditionen auch am Markt verkauft werden.
  • Eingeschränktes Produktangebot und Intransparenz: Allein der Arbeitgeber wählt den Versorgungsträger aus. Die Vorstellung der Produktauswahl wird oft dem Anbieter oder Vermittler überlassen, eine neutrale Beratung fehlt; Informationen zu Kosten, Anlageformen und Leistungen – etwa bei Erwerbsminderung, Tod oder Invalidität – werden nicht gegeben.
  • Der Sparer trägt das Anlagerisiko: Bei neuen Produkten mit einer reinen Beitragszusage ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, den vereinbarten Beitrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Eine garantierte Rentenhöhe gibt es nicht; der Arbeitgeber darf keine Garantie oder Haftung dafür übernehmen, dass die eingezahlten Sparbeiträge erhalten bleiben oder eine Mindestrente ausgezahlt wird.

Tipps zur Beurteilung

Die Frage, ob sich eine bAV für Sie lohnt, ist also nicht pauschal zu beantworten, sondern hängt von den Umständen ab. Aber: Zahlt Ihr Arbeitgeber die bAV allein, ist alles klar: Nehmen Sie die zusätzliche Absicherung mit!

Ansonsten sollte jeder diese Punkte individuell vor dem Abschluss prüfen:

  1. Geringe Rente: Erwarten Sie eine geringe Rente oder befürchten, später auf Grundsicherung angewiesen zu sein, kann eine betriebliche Altersvorsorge Sinn machen.
  2. Jobwechsel oder Selbstständigkeit: Wer schon weiß, dass er häufiger den Job wechseln wird oder eine Selbstständigkeit plant, sollte sich den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge gut überlegen.
  3. Arbeitgeberzuschuss: Rentabel ist die betriebliche Altersvorsorge nur, wenn sich der Arbeitgeber beteiligt. Verhandeln Sie: Er sollte 20, besser 30 Prozent zu Ihrer bAV zuschießen – schließlich spart auch er Sozialabgaben.
  4. Kosten: Fragen Sie nach den Kosten und lassen Sie sich ein Angebot aushändigen, das konkrete Angaben über die Höhe der Kosten bei Abschluss und für die laufende Verwaltung enthält.
  5. Rentenverlust: Informieren Sie sich vorab über die Höhe des zu erwartenden Rentenverlusts bei der gesetzlichen Rente.