Mit Werkswohnungen Mitarbeiter binden

Wohnen ist in einigen Städten so teuer geworden, dass Unternehmen nur schwer Mitarbeiter finden. Arbeitgeber können hier helfen – mit Werkswohnungen.

In Stuttgart, München, Frankfurt und vielen anderen Städten und Regionen ist Wohnen so teuer, dass potenzielle Arbeitnehmer es sich zweimal überlegen, ob sie sich auf eine Stelle bewerben. Denn im Speckgürtel ist die Miete zwar erschwinglich, doch täglich lange Pendelzeiten im Auto oder mit Bus und Bahn gefallen nicht jedem. Ein Ausweg aus dem Dilemma: Firmen können für ihre Angestellten günstigen Wohnraum schaffen – und profitieren selbst davon.

Die Idee, Wohnungen für Mitarbeiter anzubieten, ist nicht neu. Im Gegenteil: Werkswohnungen, sogar ganze Arbeitersiedlungen, haben Unternehmen schon während der Industrialisierung im 19. Jahrhundert gebaut. Heute liegen sie wieder im Trend, denn in vielen Branchen gibt es Fachkräftemangel. Auf der Suche nach Möglichkeiten, Mitarbeiter zu finden und zu binden, können Werkswohnungen eine Lösung sein.

Wie Firmen Wohnraum bieten können

Praktisch ist es vor allem, wenn eine Firma Grundstücke besitzt, die noch nicht bebaut sind. Dann könnte sie dort selbst Mietwohnungen errichten lassen. Der Wert einer Immobilie steigt im Regelfall, sodass das Bauvorhaben auch für ein Unternehmen interessant sein kann. Und durch die Mietzahlungen der Arbeitnehmer lässt sich das Bauvorhaben zumindest teilweise finanzieren.

Alternativ dazu sucht man sich ein Bauunternehmen als Kooperationspartner. Entweder mietet oder kauft dann die Firma in einem neuen Bauprojekt mehrere Einheiten. Diese vermietet sie dann an die Arbeitnehmer. Das hat natürlich außerdem steuerrechtliche Folgen, die vorher geklärt werden müssen.

Der Arbeitnehmer könnte auch Mitglied in einer Genossenschaft werden und so günstigen Wohnraum schaffen. Dazu sollte man sich im Vorfeld ausführlich beraten lassen. Die Studie „Mitarbeiterwohnen“ zeigt viele Beispiele für die unterschiedlichen Lösungsansätze aus der Praxis.

Worauf Firmen bei Werkswohnungen achten sollten

Wer seinen Mitarbeitern Wohnraum vermietet, schließt üblicherweise einen Mietvertrag. Darin sollte festgehalten sein, ob der Arbeitnehmer noch dort wohnen darf, wenn er die Firma verlassen hat. Für einen Bewerber wird es attraktiver sein, die Wohnung nicht aufgeben zu müssen, wenn er nicht mehr für das Unternehmen arbeitet.

Für die Firma dagegen könnte das zum Problem werden, wenn die Fluktuation hoch ist. Dann leben möglicherweise bald nur noch Betriebsfremde in den Arbeitnehmerwohnungen, und das Konzept ist gescheitert. Lassen Sie sich darum von einem Rechtsanwalt beraten, wie man einen solchen Vertrag gestalten kann. Eventuell könnte es für beide Seiten interessant sein, beim Ausscheiden aus der Firma den Mietvertrag zu höheren Kosten fortzuführen oder ein Vorkaufsrecht für die Immobilie zu vereinbaren.

Außerdem sollte man darauf achten, ob man von Werkdienst- oder Werkmietwohnungen spricht. Im ersten Fall ist die Nutzung der Wohnung mietfrei, weil sie Teil des Lohns ist. Im zweiten Fall erhält der Arbeitnehmer einen Arbeits- und einen Mietvertrag. Übrigens: Unter bestimmten Umständen muss der Arbeitnehmer seit 2020 die überlassene Wohnung nicht mehr als geldwerten Vorteil versteuern. Das regelt das Einkommensteuergesetz.