Endspurt fürs Baukindergeld
Bau- und kaufwillige Familien haben noch bis Ende 2020 Zeit, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld für Kinder unter 18 Jahren zu sichern. Sie erhalten hierbei von der KfW-Bank einen Zuschuss für den Erwerb von Wohneigentum – über zehn Jahre hinweg.
Der Traum von den eigenen vier Wänden scheint für so manche Familie mit Kindern weit entfernt. Mit einem Antrag auf Baukindergeld könnten sie diesem näherkommen. Seit 2018 vergibt die Bundesregierung das Baukindergeld an Familien mit Kindern unter 18 Jahren und unterstützt damit das erste eigene Wohneigentum. Pro Kind und Jahr gibt es 1200 Euro – über einen Zeitraum von zehn Jahren, also insgesamt 12.000 Euro für jedes Kind.
Die Zeit wird knapp
Jetzt geht die Förderhilfe in den Endspurt: Nur, wer Neu- oder Bestandsbauten noch bis Ende 2020 erwirbt oder eine Baugenehmigung hat, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen – sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Prinzipiell förderberechtigt sind alle Familien, die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhalten haben. Es steht ihnen offen, den Antrag rückwirkend zu stellen, jedoch spätestens sechs Monate nach dem Einzug in das Eigenheim. Der Antrag selbst kann bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Und das sind die Kriterien:
- Förderfähig sind Paare und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf bei einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen. Je weiteres Kind erhöht sich diese Einkommensgrenze um 15.000 Euro. Berücksichtigt werden allerdings nur Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre alt sind und im gleichen Haushalt leben.
- Die Familie muss Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für ihren Nachwuchs beziehen.
- Die Familie muss selbst in die erstandene Wohnung oder das Haus einziehen und darf sie nicht etwa vermieten.
Die Förderung gibt es, wenn das neue Zuhause an dem Tag, an dem der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt wird, die einzige Immobilie ist. Wer also Eigentümer einer geschenkten oder geerbten Immobilie ist, für den kommt die Förderung nicht infrage.
Wie stelle ich einen Antrag?
Den Antrag fürs Baukindergeld können Sie direkt bei der KfW online stellen. Derzeit ist keine Neuauflage des Baukindergelds geplant. Nach Ansicht des Bauherrenschutzbundes soll die Förderung aber verlängert werden, um den Familien mehr Zeit zu geben. Durch den Lockdown in der Corona-Krise dürfte der eine oder andere Plan für ein Neubauvorhaben oder den Erwerb von Bestandsobjekten durchkreuzt worden sein.