So finden Sie einen Nachfolger oder lösen Ihr Geschäft auf

Ob Friseursalon, Arztpraxis oder ein spezialisierter Laden: Wer nicht mehr weitermachen will oder kann und keinen Nachfolger findet, muss eine Menge organisieren. In der Regel ist damit viel Bürokratie verbunden.

Eine berufliche Neuorientierung, das Alter oder mangelnde Wirtschaftlichkeit – es gibt viele Gründe, warum ein Laden oder eine Praxis schließt. Natürlich ist es immer das Schönste, wenn das Erreichte Bestand hat – wenn also jemand das Geschäft fortführt. Darum sollte man sich zumindest einmal umhören, bevor man übereilt beginnt auf- und auszuräumen: Aus der Verwandtschaft oder dem näheren Bekannten- und Kollegenkreis hat niemand Interesse oder das nötige Know-how?

Nachfolgebörse Nexxt-change nutzen

Dann kann man noch versuchen, den Laden samt Geschäftsidee, Namen und Kundenstamm über ein Inserat in den einschlägigen Medien zu verkaufen. Über die Unternehmensbörse Nexxt-change, an der die Sparkassen beteiligt sind, können Schlossereien, Sanitärbetriebe, Softwareunternehmen und Hotels, ja sogar Detekteien und vieles mehr gesucht und angeboten werden.

Scheitern alle Bemühungen, einen Nachfolger zu finden, bleibt nur eines: Der Laden oder die Praxis muss aufgelöst werden. Dabei geht es auch um steuerliche und rechtliche Fragen, und dazu holt man sich am besten Hilfe von einem Berater. Diese Punkte sollte man nicht unterschätzen: Denn wie Veräußerungsgewinne besteuert werden oder wie man eine GmbH liquidiert – das sind sehr spezielle Fragen, die ein Laie ohne externe Unterstützung kaum beantworten kann.

Geschäftsräume kündigen und übergeben

Ganz praktisch geht es aber auch um die Geschäftsräume selbst, deren Inhalt und die damit verbundenen Verpflichtungen. Sinnvollerweise schaut man sich dazu zunächst die Verträge an. Ganz wichtig ist der Mietvertrag. Hier spielen zwei Dinge eine Rolle:

  1. Zu welchem Termin kann der Mietvertrag gekündigt werden? Hat man noch ausreichend Zeit, bis dahin alles in Ruhe zu erledigen? Oder muss man sich beeilen?
  2. Im Mietvertrag steht auch, wie die Immobilie zurückgegeben werden muss. Müssen beispielsweise Einbauten rückgebaut werden? Das können zum Beispiel in einer Physiotherapie-, Massage- oder Arztpraxis eingezogene Wände sein, in einer Gaststätte eine Theke oder in einem Boxstudio Deckenverstärker für die Aufhängung von Sandsäcken. Unter Umständen muss zudem tapeziert oder gestrichen werden. Wer mit diesen Arbeiten einen Handwerker beauftragen möchte, muss damit rechnen, dass er eventuell erst in einigen Wochen oder Monaten einen Termin bekommen wird. Allerdings können Handwerker natürlich erst aktiv werden, wenn die Praxis oder der Laden wirklich leer geräumt ist.

Versicherungen und Personal

Außer dem Mietvertrag gibt es wahrscheinlich weitere Verträge, die rechtzeitig gekündigt werden müssen:

  • Dazu gehören Verträge mit Mitarbeitern und Aushilfen. Auch sie müssen unter Einhaltung der Fristen gekündigt werden. Am besten spricht man so früh wie möglich mit seinen Mitarbeitern – auch auf die Gefahr hin, dass man am Ende mit allem allein ist, weil sich die Mitarbeiter frühzeitig eine andere Anstellung gesucht haben.
  • Wann können Sie die mit dem Laden verbundenen Versicherungsverträge kündigen?
  • Gibt es Leasingverträge für ein Auto, ein Laptop oder beispielsweise ein Röntgengerät, die gekündigt werden müssen?
  • Wann müssen die Verträge mit dem Strom- und dem Telekommunikationsanbieter beendet werden?
  • Sie haben eine Alarmanlage mit angeschlossenem Sicherheitsdienst? Dann müssen Sie auch diesen Vertrag kündigen.

Den Räumungsverkauf richtig planen

Sind alle Verträge gekündigt, geht es um das, was im Laden selbst ist: Müssen noch Produkte abverkauft werden? Dann lohnen sich möglicherweise eine Rabattaktion und ein Ausverkauf. Danach geht es noch um die Einrichtung: Regale, Schreibtische, Friseurstühle oder Zahnarztlampen: Man sollte versuchen, einen Käufer dafür zu finden. Möglich ist das oftmals über brancheninterne Börsen und Ankäufer. Manchmal hilft aber auch eine Anzeige beispielsweise bei E-Bay-Kleinanzeigen weiter.

Auch Sozialkaufhäuser haben unter Umständen Interesse – dann allerdings, ohne dafür zu bezahlen. Dafür holen sie die Möbel häufig kostenlos ab. Man sollte versuchen, dafür etwas Zeit einzuplanen, denn was nicht verkauft werden kann, muss entsorgt werden. Sperrmüll kostet jedoch unter Umständen Geld, aber auch der Transport zu einem Recyclinghof kann zeitlich und finanziell zu Buche schlagen.

Alles erledigt? Dann muss nur noch mit dem Vermieter ein Termin für die Schlüsselübergabe ausgemacht werden.