Der Energieausweis wird ab Mai noch wichtiger

Wann haben Sie sich den Energieausweis für Ihre Immobilie das letzte Mal angesehen? Ab dem 1. Mai 2021 treten wichtige Neuerungen in Kraft.

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt seit November 2020 und bündelt und ersetzt bisherige Verordnungen und Gesetze wie beispielweise die Energieeinsparverordnung. Von der Neuordnung betroffen ist auch der Energieausweis. Für diesen gelten für Bestandsbauten ab dem 1. Mai 2021 neue Regeln. Nach dem neuen Gesetz beinhalten Energieausweise beispielsweise Zusatzinformationen zu den CO2-Emissionen, die die Wirkung des Gebäudes aufs Klima einbeziehen. Außer Verkäufern und Vermietern müssen nun auch Immobilienmakler den Energieausweis vorlegen. Gut zu wissen: Alte Energieausweise laufen deshalb nicht automatisch ab.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Die Pflicht, bei der Vermietung oder beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis vorzulegen sowie die entsprechenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, gelten nun auch für Immobilienmakler.
  • Aussteller von Verbrauchsausweisen müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um passende Maßnahmen zur Modernisierung zu empfehlen. So soll die Qualität der Modernisierungsempfehlungen verbessert werden.
  • Die CO2-Emissionen müssen jetzt im Energieausweis aufgeführt werden.
  • Wenn Eigentümer Daten für den Energieausweis bereitstellen, sind sie für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich.
  • Energieausweis-Aussteller müssen die bereitgestellten Daten sorgfältig prüfen und dürfen diese nur verwenden, wenn kein Zweifel an der Richtigkeit besteht.
  • Der Stand der Sanierung muss detailliert angegeben werden, ebenso inspektionspflichtige Klimaanlagen mit dem Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.

Weitere Infos erhalten Sie beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

Wozu dient der Energieausweis?

Mit dem jeweils zehn Jahre gültigen Energieausweis wird der durchschnittliche Energieverbrauch einer Immobilie zusammenfassend angezeigt. Potenzielle Mieter und Käufer können so die Energieeffizienz ihres künftigen Heims besser einschätzen, und auch für Immobilienbesitzer kann ein Blick in den Ausweis wertvoll sein. Beim Ausweis gibt es zwei verschiedene Varianten:

  • Der Bedarfsausweis bezieht sich auf den theoretisch angenommenen Energiebedarf einer Immobilie – in der Regel ist er teurer, aber auch aussagekräftiger.
  • Der Verbrauchsausweis zeigt Daten aus dem tatsächlichen Verbrauch der Immobilie. Dieser Ausweis lässt sich anhand der letzten drei Energiekostenabrechnungen meist schneller beantragen.

Jeder Ausweis zeigt eine farbige Skala. Sind die Pfeile im grünen Bereich, ist das Gebäude in einem guten energetischen Zustand. Zeigen sie auf gelb, sollte über eine energetische Modernisierung nachgedacht werden. Zeigen die Pfeile auf den roten Bereich, ist es dringend an der Zeit, etwas für die Energieeffizienz zu tun. Hinweis: Je nachdem, wann Ihr Ausweis ausgestellt wurde, sehen Sie auf der Farbskala zusätzlich einen Buchstaben von A++ bis H. Je weiter vorne im Alphabet dieser ist, desto besser ist es um die Energieeffizienz Ihres Gebäudes bestellt. Seit Mai 2014 erhält jeder Energieausweis zudem eine eigene Registriernummer.

Wer braucht den Energieausweis und was kostet er?

Sie benötigen den Ausweis bei einem Neubau, bei einer umfassenden Sanierung, bei der Vermietung und beim Verkauf von Haus oder Wohnung. Keine Pflicht ist der Ausweis dagegen bei Gebäuden unter 50 Quadratmetern, denkmalgeschützten Gebäuden sowie Immobilien, die selbst genutzt werden. Für den Bedarfsausweis sollten Sie etwa 300 bis 500 Euro kalkulieren, der Verbrauchsausweis schlägt mit 25 bis 100 Euro zu Buche.

Die anfallenden Energiekosten sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Immobilien. Mieter und Kaufinteressenten können so schon beim Durchsehen von Immobilienanzeigen erkennen, welche Energiekosten anfallen. Der Vermieter, Verkäufer oder Makler muss Ihnen den Ausweis bei der Besichtigung unaufgefordert vorlegen oder ihn gut sichtbar aushängen.