E-Bike – das flotte Fahrrad mit dem Motor
Den steilen Berg hochradeln? Mit dem E-Bike kein Problem. Die elektrischen Zweiräder sind beliebt wie noch nie. Für verschiedene Radkategorien gelten unterschiedliche Bestimmungen. Ein Überblick.
Sie sind praktisch, schnell und umweltschonend: Elektroräder sind beliebter denn je. 2020 besaßen laut Statistischem Bundesamt 4,3 Millionen Haushalte in Deutschland mindestens ein Elektrofahrrad. Dabei lassen sich die Verbraucher ihre E-Bikes einiges kosten. Laut einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands haben 42 Prozent mehr als 2000 Euro dafür gezahlt, 23 Prozent sogar über 3000 Euro.
Dabei wird zwischen drei Kategorien unterschieden: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike. Am häufigsten werden Pedelecs (Pedal Electric Cycle) gekauft, allerdings hat sich diese Bezeichnung nicht durchgesetzt. Aus diesem Grund werden alle Kategorien zumeist unter dem Begriff E-Bike zusammengefasst.
Strengere Regeln für schnellere Modelle
Pedelecs haben eine Motorunterstützung bis maximal 25 Stundenkilometern. Nur wenn der Fahrer in die Pedale tritt, springt ein Elektromotor an. Ist die Höchstgeschwindigkeit erreicht, schaltet er sich ab. Wer das Pedelec wie ein normales Fahrrad nutzen will, kann die Unterstützung auch ganz ausstellen. Da es verkehrsrechtlich als Fahrrad gilt, gibt es keine Helm- oder Führerscheinpflicht, und es wird keine spezielle Haftpflicht benötigt. Jedoch ergibt es Sinn zu prüfen, ob in der Privathaftpflicht Schäden, die durch Pedelecs verursacht werden, eingeschlossen sind.
Das S-Pedelec (Speed-Pedelec) ist aufgrund der möglichen Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern ein sogenanntes Kleinkraftrad. Diese Leistung wird ebenfalls durch die Kombination aus Treten und Motorunterstützung erreicht. Es ist eine Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads nötig, also die Führerscheinklasse AM oder Pkw-Führerscheinklasse B, und somit auch eine Rollerversicherung beziehungsweise ein Kfz-Haftpflichtschutz. Beim S-Pedelec ist ein Helm erforderlich.
Das Mofa unter den Fahrrädern
E-Bikes fahren im Gegensatz zu Pedelecs auch ohne Pedalunterstützung. Das bedeutet, sie starten ähnlich wie ein Mofa auf Knopfdruck. E-Bikes gibt es mit drei Geschwindigkeitsbegrenzungen: 20, 25 oder 45 Stundenkilometern (km/h). Modelle mit 20 km/h fallen verkehrsrechtlich in die Kategorie Leichtmofa. Vorgeschrieben sind eine Mofa-Prüfbescheinigung sowie eine Haftpflichtversicherung. Ein Helm ist allerdings nicht vorgeschrieben.
E-Bike-Modelle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gelten als Mofa, Modelle mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit als Kleinkraftrad. Für beide ist ein Helm obligatorisch. Wie beim S-Pedelec wird für die schnellere Variante die Führerscheinklasse AM oder die Pkw-Führerscheinklasse B benötigt.
Versicherungskennzeichen am Zweirad
Für alle drei E-Bike-Varianten und für das S-Pedelec braucht es ein Versicherungskennzeichen und ein Mindestalter von 15 Jahren. Das Nummernschild wird von den Anbietern ausgegeben, wenn eine Kfz- oder Mopedversicherung abgeschlossen wird. Wichtig: Eine Versicherung ist nur möglich, wenn das Zweirad eine gültige Betriebserlaubnis hat. Das Kennzeichen muss jedes Jahr ausgetauscht werden, in der Regel Anfang März des jeweiligen Jahres. Die Kosten für den Schutz bewegen sich zwischen 30 und 70 Euro pro Jahr.
Zu der Kfz-Haftpflichtversicherung kann etwa bei der Sparkassenversicherung ein Teilkasko-Schutz dazugebucht werden. Diebstahl und Schäden an dem Zweirad sind dann abgedeckt.