Was Sie über das Elterngeld wissen müssen

Das Elterngeld ersetzt in erster Linie berufstätigen Eltern ihr Einkommen, solange sie aufgrund der Geburt eines Kindes nicht arbeiten können und ihren Nachwuchs betreuen. Wer hat Anspruch darauf, und wie lässt sich die Höhe des Elterngelds individuell optimieren?

Um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, wurde 2007 das Elterngeld eingeführt. Es soll das wegfallende Einkommen von Eltern anteilig ersetzen und so die wirtschaftliche Existenz von Familien sichern. Seit 2007 hat sich jedoch viel geändert und auch ab September 2021 sind Neuerungen geplant – wir bringen Sie auf den neuesten Stand.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Nachwuchses pro Lebensmonat im Durchschnitt höchstens 30 Stunden pro Woche (32 Stunden ab September 2021) einer Arbeit nachgehen. Auch Arbeitslose und alle anderen, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, haben einen Anspruch. Gleiches gilt für Adoptiveltern, Stiefmütter und -väter und in Härtefällen Verwandte bis dritten Grades – beispielsweise bei schwerer Krankheit oder Tod eines Elternteils. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Grundsätzlich erhalten es aber nur diejenigen, in deren Haushalt das Kind lebt. Bei getrennt lebenden Eltern kann das deshalb zum Problem werden: Mindestens 30 Prozent seiner Zeit muss das Kind im Haushalt verbringen, um Ansprüche geltend machen zu können. Keinen Anspruch auf Elterngeld haben Spitzenverdiener ab 500.000 Euro Einkommen pro Jahr – im September wird dieser Betrag auf 300.000 Euro pro Jahr gesenkt – sowie Alleinerziehende ab 250.000 Euro.

Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Beim Basiselterngeld stehen den frisch gebackenen Eltern gemeinsam insgesamt 14 Monate Elterngeld zu, wenn beide die Betreuung übernehmen und den Eltern demzufolge Lohn entgeht. Sie können die Monate untereinander frei bestimmen. Pro Elternteil gilt dabei: mindestens zwei und maximal zwölf Monate Elterngeldbezug.

Die Höhe des Elterngelds beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettolohns vor der Geburt des Kindes. Beide Elternteile haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monate Basiselterngeld von höchstens 1800 Euro. Für Geringverdiener mit einem Einkommen von weniger als 1000 Euro steigt die Ersatzrate auf bis zu 100 Prozent. Wer in den letzten 12 Monaten vor der Geburt gar kein Einkommen hatte, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro Basiselterngeld beziehungsweise 150 Euro beim ElterngeldPlus.

Eine Besonderheit gilt bei Alleinerziehenden: Wenn diese das Elterngeld zum Ausgleich des entfallenden Erwerbseinkommens in Anspruch nehmen, können sie die vollen 14 Monate Elterngeld beanspruchen.

Beim ElterngeldPlus wird der Zeitraum, in dem das Elterngeld ausgezahlt wird, auf das Doppelte gestreckt. Gut zu wissen: Basis- und ElterngeldPlus lassen sich miteinander kombinieren – je nachdem, welche Variante steuerlich lukrativer ist.

Ein anderer interessanter Fall ist der Partnerschaftsbonus. Wer es beruflich einrichten kann, dass beide Elternteile kürzertreten und während des Bezugs von ElterngeldPlus Teilzeit arbeiten, kann zusätzlich zum regulären Elterngeld noch vier Monate Geldleistungen „on top“ erhalten. Für Teilzeit gilt in diesem Fall ein Minimum von 25 Stunden und ein Maximum von 30 Stunden pro Woche. Ab September 2021 ändert sich die Bandbreite auf 24 bis 32 Stunden.

Steuerliche Aspekte

Ehepaare können ihr Elterngeld deutlich aufstocken, wenn der Elternteil, der später mehr Monate Elterngeld beantragen wird, rechtzeitig vor der Ankunft des neuen Familienmitglieds in die Steuerklasse 3 wechselt. Möchte dieser Elternteil ein höheres Elterngeld nach Steuerklasse 3 erreichen, muss er spätestens sieben Monate vor dem Kalendermonat, in dem der Mutterschutz beginnt, den Steuerklassenwechsel beim Finanzamt genehmigen lassen. Sobald die künftigen Eltern von der Schwangerschaft erfahren, sollten sie diesen Punkt also gleich als ersten von ihrer To-do-Liste streichen.

Noch Fragen? Ausführliche Informationen finden Sie beim Bundesfamilienministerium sowie einen Elterngeld-Rechner unter www.elterngeld.net.