Bürgschaften nutzen und Liquidität sichern
Bei kapitalintensiven Investitionen erhalten Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung von Bürgschaftsbanken. Worauf es in der Praxis ankommt und für welche Unternehmensphasen sich eine Bürgschaft anbietet.
Bürgschaftsbanken greifen Unternehmern grundsätzlich bei der Finanzierung einer Firmengründung oder Übernahme, einer größeren Investition und auch bei einer Wachstumsfinanzierung unter die Arme. Zudem unterstützen sie in der Coronakrise viele Firmen mit Liquiditätsproblemen. Bis zum Jahresende laufen entsprechende Sonderprogramme.
In jedem Bundesland gibt es eine eigene Bürgschaftsbank. Als Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft helfen sie Unternehmern mit Ausfallbürgschaften und Garantien. Bürgschaftsbanken sind also keine landeseigenen, sondern private Förderinstitute – allerdings unterstützen der Bund und das jeweilige Land ihre Fördertätigkeit.
Wann brauchen Unternehmen eine Bürgschaft?
Die Förderanträge laufen über die Hausbanken. Dabei engagieren sich die Sparkassen besonders dafür, ihren Kunden verbürgte Kredite zu vermitteln. Sie sind laut dem Verband der Deutschen Bürgschaftsbanken der größte Finanzierungspartner. Die Bürgschaftsbanken übernehmen in der Regel Kreditrisiken bis zu 80 Prozent durch Ausfallbürgschaften, maximal 1,25 Millionen Euro.
Im Jahr 2020 unterstützten sie die Wirtschaft mit Bürgschaften und Garantien in Höhe von insgesamt 1,46 Milliarden Euro, wobei im Schnitt 70,9 Prozent der zugrundeliegenden Kredite mit Bürgschaften abgesichert waren. Für die Differenz zwischen Ausfallbürgschaft und der Gesamtsumme des Kredits trägt die Hausbank das Risiko. Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision, bezogen auf den valutierenden Kreditbetrag.
Der Weg zur Bürgschaft
Die Vergabe dieser Sicherheit verläuft nach einem festen Schema: Der Firmeninhaber sollte bereits zum ersten Sparkassengespräch ausführliche Unterlagen wie den Businessplan samt Ertrags-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung mitbringen. Bei den meisten Sparkassen gibt es hierfür Formulare, die vorab ausgefüllt werden sollten. Danach wird gemeinsam geklärt, ob und in welcher Höhe eine Bürgschaft sinnvoll ist.
Ist die Sparkasse vom Vorhaben überzeugt, stellt sie es der Bürgschaftsbank vor. Diese prüft ihrerseits Projekt, Unternehmer und Finanzierung. Deckt die Bürgschaftsbank das Risiko ab, bringt dies Unternehmern enorme Vorteile. Sie bekommen das beantragte Darlehen der Sparkasse, private Sicherheiten bleiben weitgehend unberührt, das eröffnet neue Spielräume bei Folgekrediten.
In manchen Fällen reichen der Sparkasse allerdings nicht die Unterlagen, das überzeugende Auftreten des Unternehmers und die Förderung durch Bürgschaftsbanken. Eine persönliche Bürgschaft des Selbstständigen oder teilweise auch eines Angehörigen muss hinzukommen.
Spezielle Coronaprogramme
Bund und Länder haben in der Coronakrise Sofortbürgschaftsangebote aufgelegt, die bis zum 31. Dezember 2021 laufen. Damit will der Staat insbesondere kleineren Unternehmen helfen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen von Land zu Land. So können Kleinunternehmer in Baden-Württemberg eine 90- oder 100-prozentige Sofortbürgschaft für Finanzierungen bis 250.000 Euro erhalten. Im Nordrhein-Westfalen wurde bei der klassischen Bürgschaft der Höchstbetrag auf bis zu 2,5 Millionen Euro erhöht, bei einer verbürgbaren Kreditlaufzeit bis zu zehn Jahre bei maximal zwei tilgungsfreien Jahren. In Brandenburg beträgt die Laufzeit sechs Jahre, bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr.