Sabbatical: Wie man die berufliche Auszeit finanziert

Gründe für eine Pause im Job in einigen Jahren gibt es viele: einfach mal länger als drei Wochen am Stück reisen. Ein Haus bauen oder renovieren. Die Doktorarbeit abschließen. Aber ist das auch bezahlbar? Ja, wenn du früh genug die Weichen dafür stellst.

Du träumst davon, irgendwann mal ein halbes oder ein ganzes Jahr lang auf Weltreise zu gehen? Oder deine Promotion abzuschließen? Dann solltest du mit deinem Arbeitgeber möglichst bald darüber sprechen. Denn viele Firmen bieten spezielle Modelle an, um ein sogenanntes Sabbatical zu ermöglichen. Der Haken dabei ist: Spontan wird die Auszeit vom Job nur selten möglich sein. Mit etwas Vorlauf lässt sie sich aber gut umsetzen.

Lohn wird später bezahlt

Grundsätzlich unterscheidet man in der Arbeitswelt zwischen bezahlten und unbezahlten Auszeiten. Unbezahlt ist eine Auszeit, wenn du mehr Urlaub nimmst, als dir zusteht, du also in unbezahlten Urlaub gehst. Das können sich aber die wenigsten Arbeitnehmer leisten. Denn dazu müsste man eine ordentliche Summe Geld angespart haben. Außerdem müssen sich Arbeitnehmer in einer unbezahlten Auszeit nach vier Wochen selbst um eine Krankenversicherung kümmern.

Die Lösung ist darum ein Arbeitszeitkonto über mehrere Jahre. Dabei gibt es zwei gängige Modelle:

Du lässt dir auf deinem Arbeitszeitkonto deine Überstunden gutschreiben. Hast du genügend Wochen zusammen, nimmst du sie in einem Block. Das musst du natürlich zuvor mit deinem Arbeitgeber so besprochen haben.

Alternativ arbeitest du mehrere Jahre Vollzeit, lässt dir aber nur 75 Prozent deines Gehalts auszahlen. Das ist die sogenannte Ansparphase. Dein angespartes Guthaben wird dann während deiner Auszeit, also in der Entnahmephase, ausgeschüttet. Dieses Modell bietet sich beispielsweise für diejenigen an, die nicht viele Überstunden machen. Auch für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ist dies das übliche Modell für ein Sabbatjahr. Allerdings unterscheiden sich die Regeln je nach Bundesland etwas. Größere Firmen in der freien Wirtschaft bieten dieses Modell häufig an.

Sabbatical im Arbeitsvertrag festschreiben lassen

Je stärker eine Branche vom Fachkräftemangel betroffen ist, desto eher bieten deren Unternehmen von sich aus eine berufliche Auszeit an. Sie wird im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Die BMW Group zum Beispiel nennt das Sabbatical unter dem Punkt „flexible Arbeitszeitgestaltung“ auf ihrer Homepage. Auch die REWE Group wirbt auf ihrer Website offensiv mit diesem Benefit.

Tipp: Falls dein Arbeitgeber keine Regelung für ein Sabbatical anbietet, solltest du das Thema einmal ansprechen.

Die richtige Absicherung im Sabbatical

Geht es um eine monatelange Auszeit, gibt es oft ein Problem: Ist die Pause vom Job unbezahlt und dauert länger als einen Monat, bist du nicht mehr sozialversicherungspflichtig angestellt. Das heißt, du müsstest dich selbst um deine soziale Absicherung kümmern, in erster Linie natürlich um eine Krankenversicherung. Das kann teuer werden. Darum ist der unbezahlte Urlaub nicht die beste Lösung für ein Sabbatical.

Anders bei einem Arbeitszeitmodell: Dann bist du nicht nur in der Ansparphase, sondern auch in der Entnahmephase versichert. Mit diesem Modell behältst du außerdem deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld – für den Fall, dass du kurz nach deinem Sabbatical aus welchen Gründen auch immer entlassen werden würdest. Und du sammelst Rentenpunkte. Aber: Deine berufliche Auszeit wird sehr wahrscheinlich Folgen für die Höhe der späteren gesetzlichen Rente haben. Denn durch ein Arbeitszeitmodell verzichtest du letztlich auf Gehalt. Da sich die Höhe der späteren Rente auch nach der Höhe des einst gezahlten Gehalts richtet, fällt sie in Zukunft vermutlich etwas geringer aus. Darum solltest du dir von einem Rentenberater ausrechnen lassen, was ein Sabbatical für die Zahlungen im Alter bedeutet. Das ist auch bei der Deutschen Rentenversicherung möglich. Mit deinem Sparkassenberater kannst du über eine entsprechende private Vorsorge sprechen, um das Minus auszugleichen.