Den digitalen Nachlass richtig regeln

Auch E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Blogs oder Homepages eines Verstorbenen zählen zum Erbe. Was Erblasser und Erben in diesem Zusammenhang beachten sollten, erfahren Sie hier.

Ein Todesfall stellt die Hinterbliebenen vor große Herausforderungen – emotional und meist auch ganz praktisch: Viel Bürokratie ist zu bewältigen, oftmals innerhalb knapp bemessener Fristen. Und der Nachlass muss gesichtet, verwaltet und schließlich unter den Erben auseinandergesetzt werden. Zum Nachlass gehört heutzutage fast immer eine ganze Menge „Digitales“, vom E-Mail-Account über soziale Netzwerke, Webforen, Abonnements und alle Arten cloudbasierter Dienste bis zur eigenen Homepage. Dieser Hinterlassenschaft gerecht zu werden, ist nicht einfach.

Das gilt erbrechtlich

Nach einer langen Phase der Rechtsunsicherheit hat der Bundesgerichtshof im Juli 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass nach denselben Regeln vererbt wird, wie alles andere, das der Verstorbene zu Lebzeiten sein Eigen nannte. Das heißt, in dem Augenblick, in dem der Erblasser verstirbt, gehen alle seine Rechte und Pflichten – auch seine Rechte und Pflichten aus digitalen Aktivitäten – auf seine gesetzlichen oder testamentarischen Erben über. Die Erben haben damit Anspruch auf ungehinderten und vollständigen Zugang zu allen Accounts und allen dort hinterlegten Inhalten. Sie müssen dann entscheiden, wie damit umgegangen werden soll. Soll das Facebook-Profil als Erinnerung erhalten bleiben oder gelöscht werden? Was passiert mit den Daten von Dritten, die dort enthalten sind? Müssen Abonnements gekündigt werden?

Wie Sie als Erbe Ihre Berechtigung den einzelnen Diensten gegenüber nachweisen, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich geregelt. Teilweise genügt eine Kopie der Sterbeurkunde und der Nachweis, mit der verstorbenen Person verwandt zu sein, teilweise wird ein vom Nachlassgericht ausgefertigter Erbschein verlangt.

Deshalb ist Vorsorge so wichtig

Damit die Erben über den digitalen Nachlass entscheiden und alles Notwendige veranlassen können, müssen sie zunächst einmal wissen, welche Accounts, Abonnements und Mitgliedschaften vorhanden sind. Und das ist in der Praxis meist ein wesentlich größeres Problem als die rein rechtliche Abwicklung. Der Schlüssel zum digitalen Nachlass ist üblicherweise das E-Mail-Konto des Verstorbenen, denn hier gehen in aller Regel die Rechnungen für internetbasierte Dienstleistungen, Abos und Mitgliedschaften ein. Doch auch zu diesem E-Mail-Account muss man als Erbe erst einmal Zugang erhalten. Die zur Abwicklung des digitalen Nachlasses oftmals erforderliche „Detektivarbeit“ kann nicht nur viel Zeit beanspruchen, sondern auch Kosten verursachen. Wenn Sie Ihren Hinterbliebenen diese Mühen und diesen Aufwand ersparen möchten, sollten Sie vorsorgen:

  • Erteilen Sie einer Person Ihres Vertrauens eine über Ihren Tod hinaus wirkende Vollmacht für Ihren digitalen Nachlass. Dadurch gewährleisten Sie, dass diese Person im Fall der Fälle sofort handlungsfähig ist, auch wenn noch nicht festgestellt ist, wer Ihre Erben sind. Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber! Wichtig: Die Vollmacht müssen Sie vollständig handschriftlich verfassen, mit einem Datum versehen und mit Ihrem vollen Namen unterschreiben.
  • Dokumentieren Sie, welche Accounts Sie besitzen, wie die Zugangsdaten lauten und was mit den Accounts und ihren Inhalten geschehen soll. Halten Sie dieses Dokument ständig aktuell. Diese Übersicht sollten Sie sicher hinterlegen, etwa auf einem kennwortgeschützten USB-Stick im Safe oder in einem Schließfach. Ihr Bevollmächtigter sollte über den Ort und das Passwort Bescheid wissen.
  • Besonders einfach und besonders sicher gestaltet sich das Ganze, wenn Sie Ihre Passwörter und Ihre wichtigen Dokumente in S-Trust hinterlegen, einem Dienst der S-Communication Services. Das erleichtert zunächst einmal Ihnen selbst das Passwort- und Dokumentenmanagement. Darüber hinaus ermöglicht Ihnen die Funktionalität „Notfallzugriff“ die perfekte Vorsorge, indem sie gewährleistet, dass eine von Ihnen ausgewählte Person Ihres Vertrauens im Fall der Fälle Zugriff auf alle wichtigen Informationen bekommt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter s-trust.de.