Rente und Hinzuverdienst

Viele Menschen können aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder wollen nicht bis zu ihrem Regelrenteneintritt arbeiten. Welche Gestaltungsspielräume gibt es für einen vorzeitigen Ruhestand?

Wer früher in den Ruhestand möchte, muss oft finanzielle Einbußen in Kauf nehmen. Für alle Menschen ab dem Geburtsjahr 1964 ist die abschlagsfreie Rente erst mit 67 möglich. Jedes Jahr, das man vorher in den Ruhestand geht, kostet einen Abschlag von 3,6 Prozent. So können bis zu 14,4 Prozent Abschläge zusammenkommen, die dauerhafte Verluste bedeuten.

Wann ist der frühestmögliche Rentenbeginn?

Abhängig vom Geburtsjahr muss neben dem Erreichen eines bestimmten Lebensalters für die gesetzliche Rente eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) nachgewiesen werden. Für die Regelaltersrente sind dies fünf Jahre. Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Jahren Versicherungszeit können mit Abschlägen ab 63 Jahren in Rente gehen.

Abschläge ausgleichen

Wer früher in Rente gehen möchte, kann ab 50 bei der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung beantragen. Der Ausgleichsbetrag kann vollständig oder zum Teil sowie in einer Summe oder in Raten gezahlt werden. Möglicherweise bietet auch der Arbeitgeber attraktive Konditionen bezüglich Altersteilzeit oder Vorruhestand an, womit sich Abschläge ggf. ausgleichen lassen. Die unabhängige Beratung durch einen kompetenten Rentenberater ist dabei auf jeden Fall angebracht, damit es später keine bösen Überraschungen gibt.

Rente und Steuern

Bei allen Gestaltungsmöglichkeiten sollte man die steuerlichen Aspekte betrachten und einen Steuerberater zu Rate ziehen, denn auch die Rente muss versteuert werden.

Rente und Hinzuverdienst

Eine Option für einen früheren Renteneintritt könnte die Kombination aus Rente und Hinzuverdienst sein. Abhängig davon, wie viel ein Frührentner verdient, wird die vorgezogene Altersrente in voller Höhe (Vollrente) oder vermindert (Teilrente) gezahlt. Je höher der Verdienst, desto niedriger ist der Anteil der Rente. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 6300 Euro im Jahr. Corona-bedingt gilt für 2022 eine Ausnahme: Dieses Jahr können Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, bis zu 46.060 Euro jährlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Mit dem Hinzuverdienstrechner der Deutschen Rentenversicherung kann man ermitteln, wie sich ein Hinzuverdienst auf die Rente auswirkt, mit dem Flexirentenrechner, wie viel zur gewünschten Teilrente (zwischen 10 und 99 Prozent der Rente) hinzuverdient werden darf.

Man sollte bei allen Berechnungen immer auch die eigene Gesundheit im Auge behalten, die sich verschlechtern kann. Wenn dann die Ausübung der Tätigkeit zum Hinzuverdienst nicht mehr möglich ist, droht eventuell Altersarmut.