Wer trägt die Kosten für das Vorstellungsgespräch?

Vorstellungsgespräche kosten Geld. Deine Aufwendungen muss der Arbeitgeber übernehmen, es sei denn, er hat dies ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Überblick.

Du bist zum Vorstellungsgespräch eingeladen? Glückwunsch! Offensichtlich konntest du deinen potenziellen Arbeitgeber von deinen Qualitäten überzeugen. Damit hast du nicht nur eine wichtige Hürde im Bewerbungsprozess genommen, sondern in der Regel auch einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten, die du für die Vorstellung für erforderlich hältst. Dies ist in Paragraf 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

Kostenübernahme auch bei Nichteinstellung

Die Pflicht, deine Kosten zu erstatten, trägt der Arbeitgeber unabhängig vom Ausgang des Gesprächs: Auch wenn er sich nicht für dich entscheidet, ist er in der Pflicht. Zahlen muss der Arbeitgeber auch, wenn nicht er selbst, sondern ein von ihm beauftragter Personal- oder Unternehmensberater zum Gespräch einlädt.

Wann der Arbeitgeber nicht zahlen muss

Anders verhält es sich, wenn die Einladung oder die Stellenanzeige einen ausdrücklichen Passus enthält, dass der Arbeitgeber die Vorstellungskosten nicht erstattet. Stellst du dich unaufgefordert bei ihm vor, muss er ebenfalls nicht zahlen.

Das kannst du angeben

  • An- und Abreise mit der Bahn (2. Klasse)
  • Kosten für öffentliche Verkehrsmittel vom Bahnhof zum Unternehmen
  • alternativ die Fahrtkosten mit dem Auto (0,30 Euro je gefahrenen Kilometer)
  • Verpflegungskosten nach den steuerlich anerkannten Sätzen
  • Übernachtungskosten im Mittelklassehotel, wenn Hin- und Rückreise nicht an einem Tag zu bewältigen sind

Um Streitigkeiten vorzubeugen, frage bereits bei der Einladung den Arbeitgeber nach den günstigsten Anreisemöglichkeiten und kläre, welche Kosten er übernehmen wird.

Stelle im Anschluss an das Vorstellungsgespräch eine schriftliche Rechnung an den Arbeitgeber. Füge Kopien der Quittungen deiner Auslagen bei und bitte um Überweisung auf dein Konto.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Die Erstattung von Vorstellungskosten zu verweigern und auf die Vielzahl an Bewerbern oder die angespannte Kassenlage zu verweisen kommt nur selten vor. Für den Betroffenen ist dies jedoch ärgerlich. Dann solltest du mahnen und eine Frist zur Zahlung setzen. Bleibst du trotz Mahnung auf deinen Kosten sitzen, kannst du deine Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen. Als Werbungskosten mindern diese deine Steuerlast.

Welche Kosten du selbst tragen musst

Keinen Anspruch hast du übrigens auf Erstattung des Verdienstausfalls. Die Kosten für deine Bewerbungsunterlagen wie Bewerbungsmappe, Zeugniskopien oder Porto musst du ebenfalls selbst tragen.