Das hat sich 2023 geändert
Das neue Jahr hält für Verbraucher viele Änderungen und Neuerungen bereit. Einige wichtige im Überblick.
Rechengrößen der Sozialversicherung
Seit Anfang des Jahres gelten neue Rechengrößen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stieg bundesweit auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Bis zu diesem Betrag ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei.
Die Versicherungspflichtgrenze stieg bundesweit auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro). Bis zu dieser Grenze müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer mehr verdient, kann sich privat krankenversichern lassen.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt nun in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat (jährlich 85.200 Euro) und in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro im Monat (jährlich 87.600 Euro).
Verdienstgrenze für Midijobber
Bei sogenannten Midi-Jobs ist die Verdienstgrenze gestiegen. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro pro Monat statt bisher 1.600 Euro verdienen. Bis zu diesem Betrag müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Ansonsten wächst der Anteil, je höher das Gehalt ist. Bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es einen Midijob-Rechner, der die Beiträge zur Sozialversicherung ausrechnet.
Bürgergeld
Das Bürgergeld hat das Hartz-IV-System abgelöst. Die Bezüge in der Grundsicherung sind um mehr als 50 Euro gestiegen, Alleinstehende erhalten jetzt 502 Euro im Monat. Für Vermögen gelten neue Freibeträge: Er liegt für die erste Person einer Bedarfsgemeinschaft im ersten Jahr des Leistungsbezugs bei 40.000 Euro und für jede weitere Person im selben Haushalt bei 15.000 Euro. Nach Ablauf der Karenzzeit gilt die Grenze von 15.000 Euro für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
Weitere Informationen finden sich beim Bundesarbeitsministerium.
Mehr Wohngeld
Das Wohngeld wurde um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro pro Monat erhöht. Die konkrete Summe hängt von Einkommen, Miete, Wohnort ab. Ausgeweitet wird zudem der Kreis der Berechtigten. Es soll etwa zwei Millionen Menschen zugutekommen statt bisher rund 600.000. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben.
Energiepreisbremse
Die hohen Energiekosten sollen durch drei Preisbremsen abgefedert werden. Die Preisbremsen werden voraussichtlich ab März 2023 und bis Ende April 2024 bestehen. Sie gelten aber bereits rückwirkend für die Monate Januar und Februar, der Entlastungsbetrag wird im März erstattet. Gasverbraucher sollen für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde garantiert bekommen, für Fernwärme 9,5 Cent. Analog sind beim Strom 40 Cent je Kilowattstunde vorgesehen. Für den darüber liegenden Verbrauch muss der gültige Vertragspreis gezahlt werden.
Deutschlandticket
Der genaue Start des sogenannten Deutschlandtickets steht noch nicht fest. Mit dem Ticket soll der öffentliche Personennahverkehr für 49 Euro im Monat deutschlandweit genutzt werden können. Das 49-Euro-Ticket wird nur im Monatsabo zu bekommen sein. Ohne Kündigung verlängert es sich also automatisch immer weiter. Wie schon beim 9-Euro-Ticket berechtigt der Fahrausweis nicht zur Mitnahme von Fahrrädern. Kaufen kann man das Ticket – voraussichtlich nur in elektronischer Form als digitales Ticket auf dem Smartphone oder als Chipkarte – auf der Internetseite der Deutschen Bahn, an Bahnhöfen und bei den örtlichen Verkehrsverbünden.
Förderung für E-Autos sinkt
Wer in Deutschland ein E-Auto kauft oder mietet, wird staatlich gefördert. Die Förderung ist zum 1. Januar allerdings gesunken. Der Kauf von reinen Elektroautos wird nun je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst.
- Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro: 4.500 Euro (bisher 6.000 Euro)
- Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro: 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro)
Der Kauf von Fahrzeugen im Wert von über 45.000 Euro und von Plug-in-Hybriden wird nicht mehr gefördert. Zum 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Höherer Energiestandard bei Neubauten
Seit 1. Januar 2023 gilt für neu errichtete Gebäude der Effizienzhausstandard EH-55: Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) darf der Jahres-Primärenergiebedarf neu errichteter Häuser nur noch höchstens 55 Prozent von dem des maßgebenden Referenzgebäudes betragen. Bisher waren es 75 Prozent. 2025 soll der Wert auf maximal 40 Prozent sinken, dann wird das Effizienzhaus-40 zum gesetzlichen Neubaustandard.
Zum 1. Januar wechselte außerdem die Verantwortung für die Förderung des Neubaus ins Bauministerium.